Anwalt bei Scheidung in Herford erfahren und kompetent
Beratung und Vertretung von Beginn des Trennungsjahrs bis hin zur Unterhaltszahlung.
Nach einer Trennung ist eine emotionale Überforderung für alle Beteiligten oft unvermeidlich. Neben dem schmerzlichen Verlust der Liebe und Lebensgemeinschaft kommen noch viele formelle Verpflichtungen hinzu. Sollten Sie sich entscheiden, sich zu scheiden, melden Sie sich umgehend bei unserer Kanzlei in Herford für eine umfassende juristische Beratung sowie, falls nötig, der Vertretung vor Gericht. Es ist unerlässlich, dass man beim Familiengericht, das eine Trennung vornimmt, anwaltliche Begleitung in Anspruch nimmt.
Zeitlicher Rahmen einer Scheidung – Ihr Anwalt informiert
Um eine Scheidung zu erwirken, müssen Ehepartner ein Jahr lang getrennt leben (Trennungsjahr). Sofern beide ehemalige Partner einverstanden sind, kann anschließend die Scheidung durchgeführt werden. Eine Partei kann dem Antrag auf Scheidung widersprechen, wenn es Fakten gibt, die gegen eine Scheidung sprechen. Dies können eine fehlende räumliche Trennung oder eine Versöhnung sein.
Wenn die beiden Partner bereits seit drei Jahren nicht mehr zusammen leben, wird das Gesetz die Ehe als endgültig gescheitert ansehen, selbst wenn eine Partei nicht einverstanden ist. In Härtefällen, wie etwa Gewalt, kann die Scheidung vorzeitig erfolgen.
Scheidung und Unterhalt
Bei einer Scheidung ist Unterhalt ein wichtiges Thema. Generell sind Eltern verpflichtet, Kindern, die nicht selbst für sich sorgen können, Unterhalt zu zahlen, zum Beispiel dann, wenn sie noch zur Schule gehen oder studieren. Die ehemaligen Partner müssen nach der Scheidung selbst für ihre Einkommen sorgen, es gibt jedoch Ausnahmen.
So hat eine Partei der anderen unter anderem Unterhalt zahlen, wenn diese kleine Kinder betreut oder aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist zu arbeiten. Ab dem Alter von drei Jahren kann der pflegenden Person eine Teilzeitanstellung zugemutet werden.
Nachfolgend geben wir auf häufig gestellte Fragen unserer Mandanten Antworten.
Was kostet ein Anwalt bei einer Scheidung?
Der Idealfall ist eine einvernehmliche Scheidung, für die die Eheleute zwischen 1.500 Euro und 2.500 Euro zu zahlen haben. Ansonsten beträgt die Verfahrensgebühr 1,3 Gebührensätze.
Was macht ein Anwalt bei einer Scheidung?
Der Anwalt sorgt dafür, dass alle Vorgänge zugunsten seines Klienten verlaufen. Er ist jederzeit als Ansprechperson für jegliche Fragen zur Verfügung.
Ab wann sollte der Anwalt eingeschaltet werden?
Nach Ablauf des Trennungsjahres kann der Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht gestellt werden. Selbstverständlich stehen wir Ihnen schon vor Ablauf des Trennungsjahres bei allen Ihren Fragen beratend zur Seite.
Welche Papiere sind nötig?
Für die Einreichung beim Familiengericht benötigen Sie: Rechtsbeistandsvollmacht für den Scheidungsantrag, Ehevertrag, Kopie des Stammbuchs/Heiratsurkunde, Kopie der Geburtsurkunde von Kindern, Personalausweis, Formulare für den Versorgungsausgleich, Finanznachweise für eine mögliche Prozesskostenbeihilfe, notarielle Scheidungsfolgevereinbarung (falls vorhanden) in beglaubigter Form.
Wer zahlt den Anwalt bei einer Scheidung?
Jeder Ehegatte trägt die Kosten seines Anwalts und teilt sich den Rest der Gerichtskosten.
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